Bitte beachten Sie, dass bei Krankheitssymptomen die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht.
Für Eltern
Seit dem 18.12.2023 besteht die Möglichkeit einer telefonischen Kinderkrankschreibung.
Für 2024 wurden die Kinderkrankentage reduziert, nach aktueller Beschlusslage stehen einem Elternteil jährlich 15 Kinderkrankentage zu, bei Alleinerziehenden sind es entsprechend 30 Tage pro Kind. Damit werden die Sonderregelungen für Familien schrittweise zurückgenommen.
Vorgehen im Krankheitsfall
Bei Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung (z.B. Fiebernde Kinder, Kinder mit bekannten Allergien, Atemnot, ausgeprägter Husten usw.) werden Ihre Kinder in der Infektsprechstunde angeschaut.
Ein ärztliches Attest zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen ist seit April 2021 nicht mehr nötig und darf seitens der Einrichtung auch nicht gefordert werden. Es wird ersetzt durch eine Selbstauskunft über die erfolgte ärztliche Vorstellung.